Verbandliche Entwicklungen beobachten und gestalten, diese Aufgabe hat der Diözesanfachausschuss Verbandsentwicklung. Er setzt sich mit den aktuellen Themen der Entwicklung des Kolpingwerkes auseinander.

Hierzu gehören Fragestellungen der Mitgliederentwicklung, die Beobachtung und Überprüfung von Strukturen und Arbeitsweisen der Engagierten, Gremien und Organe des Verbandes.

Darf ich mich vorstellen?

Mein Name ist Markus Neft und ich bin Mitglied der Kolpingsfamilie Neutraubling. Bereits in der zweiten Wahlperiode bin ich jetzt als Beisitzer im Diözesanvorstand tätig. Entwicklungen im Kolpingwerk beobachten und für die Kolpingsfamilien aufbereiten gehört seit dieser Wahlperiode zu meinen Aufgaben.

Das Aufgabengebiet nennt sich „Verbandsentwicklung“. Derzeit sind sowohl die Satzungen der Kolpingsfamilien und im Landesverband Bayern, die Entwicklung des neuen Leitbildes im Kolpingwerk Deutschland sowie die neue Beitragsordnung die beherrschenden Themen innerhalb des Kolpingverbands.

Mustersatzungen

Seit einigen Jahren sind die Mustersatzungen für Kolpingsfamilien in der Umsetzung. Diese wurden nach den Vorfällen im Bildungswerk Sachsen und der damit verbundenen Aufdeckung von Haftungsrisiken sowie neuer steuerrechtlicher und vereinsrechtlicher Vorgaben in vielen Gesetzen erforderlich geworden und dringendst empfohlen. Viele Vorstände und Kolpingsfamilien haben sich bereits mit der Materie beschäftigt und aus den neuen Mustersatzungen gültige Ortssatzungen entworfen.

Wenn diese vom Bundespräsidium genehmigt worden sind, dann können sie in den Mitgliederversammlungen beschlossen werden. Durch teilweise extrem lange Bearbeitungszeiten und die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist der Prozess leider ins Stocken geraten.

Deshalb möchten wir vom Diözesanvorstand darauf aufmerksam machen, dass die neuen Satzungen – auch im Sinne der Absicherung der Kolpingsfamilie – beschlossen werden sollten. Hilfe in der Umsetzung leisten wir gerne. Bitte einfach bei mir unter markus.neft@kolping-regensburg.de melden.

Die Landessatzung des Kolpingwerks Landesverband Bayern wurde bei der Landesversammlung am 23.09. beschlossen und wird nach Genehmigung der Aufsichtsstellen in Kraft treten. Hierbei wurde die Struktur des Landesverbandes an die jetzigen Gegebenheiten angepasst und wichtige Weichenstellungen getroffen. Sie kann nach Inkrafttreten auf der Homepage eingesehen werden oder bei Bedarf im Diözesanbüro bzw. Landesbüro angefordert werden.

Leitbild

Bei der digitalen Bundesversammlung im November ist einer der Leitanträge die Fortschreibung des Leitbildes des Kolpingwerk Deutschland. Hierzu wurden die Ergebnisse des Zukunftsprozesses in einer Leitbildkommission, in der unser Vorstandsmitglied Ludwig Rechenmacher mitarbeitet, ausgearbeitet und in eine neue Form gebracht.

Wichtige Weichenstellungen wie zum Beispiel die Rolle der Kolpingsfamilien bei der Mitgliedschaft oder die Orientierung des Verbandes sowie die Fragestellung in welchen Aufgabenbereichen das Kolpingwerk vorrangig tätig sein soll stehen hier zur Diskussion und Beschlussfassung an.

Der Diözesanverband Regensburg war bereits im Vorfeld aktiv an der Diskussion beteiligt und hat viele Anmerkungen eingebracht, die auch in der Beschlussvorlage berücksichtigt wurden.

Auch für die Bundesversammlung wurde noch ein Änderungsantrag eingebracht, damit wir uns in diesem Leitbild auch gut wiederfinden können. In einem zweiten Schritt wird dann die dazu passende Organisationsstruktur erarbeitet werden müssen und der Bundesversammlung zum Beschluss vorgelegt werden. Auch hier werden wir aufmerksam bleiben und im Sinne des Diözesanverbands Regensburg mitdiskutieren.

Beitragsordnung

Ebenfalls bei der Bundesversammlung im November soll eine neue Beitragsordnung beschlossen werden. Vorrangiges Ziel ist es, dass die vielen komplizierten Beitragsstufen vereinfacht werden und übersichtlicher werden.

Dabei ist auch ein Sozialbeitrag vorgesehen, der es Mitgliedern ermöglichen soll, auch bei geringstem Vermögen oder Pflege nicht aus dem Kolpingwerk austreten zu müssen.

Der Planungsstand der neuen Beitragsordnung wurde den Bezirksvorsitzenden oder deren Vertretern bei der Tagung der Bezirksleitungen im November 2019 bereits vorgestellt. Oberstes Ziel der Beitragskommission war es, dass die Beiträge für das Kolpingwerk Deutschland nicht steigen sollen. Dies ist größtenteils auch gelungen. Nach dem Beschluss auf der Bundesversammlung werden wir über die genauen Details informieren.

Bei Fragen zur Verbandsentwicklung des Kolpingwerks und der Sicht unseres Diözesanverbandes helfe ich gerne weiter, soweit mir das möglich ist. Bitte einfach melden unter markus.neft@kolping-regensburg.de

Diözesanbeauftragter