Jubiläumsfest
2025 feiert das Kolpingwerk Deutschland sein 175-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass findet vom 2. bis 4. Mai 2025 ein bundesweites Jubiläumsfest in Köln statt.
Das Jubiläumsfest, zu der das Kolpingwerk tausende Kolpingmitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet erwartet, startet am Freitag, den 2. Mai 2025, mit der gemeinsamen Eröffnungsveranstaltung im Tanzbrunnen.
Eingeladen zu dem 175-jährigen Verbandsjubiläum sind alle Mitglieder und Mitarbeitende in den Einrichtungen und Unternehmen des Verbandes sowie Interessierte.
Wir freuen uns über alle, die nach Köln kommen, um mit uns das Verbandsjubiläum zu feiern. Die Teilnahme ist kostenfrei!
Busreise des Kolpingwerkes DV Regensburg
vom 02. bis 04. Mai 2025
für alle Interessierten
Abfahrt um 07.00 Uhr von Regensburg, Altes Eisstadion
Unterbringung in Einzel-, Doppel- oder Dreitbettzimmer
Kosten pro Person
- im Einzelzimmer: 286,00 EUR
- im Doppelzimmer: 205,00 EUR
- im Dreibettzimmer: 160,00 EUR
inkl. Busfahrt und 2 Übernachtungen mit Frühstück
Achtung: Frühbucherrabatt!
Bei Buchung vor dem 10. Dezember kosten Busfahrt und 2 Übernachtungen mit Frühstück pro Person:
- im Einzelzimmer: 271,00 EUR
- im Doppelzimmer: 191,00 EUR
- im Dreibettzimmer: 145,00 EUR
Die Dreibettzimmer sind im IBIS Budget (Brügelmannstraße 7) und die Einzel- und Doppelzimmer im IBIS Messe in Köln (Brügelmannstraße 1) in der Nähe des Tanzbrunnens (ca. 1 km Luftlinie). Die Entfernung zum Dom beträgt ca. 2 km Luftlinie.
Anmeldung
- Die Anmeldung für die Busreise des Kolpingwerkes DV Regensburg nach Köln erfolgt über unser Anmeldeformular – siehe unten.
- Die Anmeldung ist erst mit der Überweisung der Teilnahmegebühren verbindlich – Preise pro Person siehe oben. Bankverbindung: LIGA-Bank Regensburg, IBAN: DE21 7509 0300 0001 1006 96
- Für die Teilnahme am Jubiläumsfest muss eigenständig und seperat über www.schwarz-orange-bunt.de pro Person ein Teilnahmeticket gebucht werden.
Teilnahme Minderjähriger
- Das Kolpingwerk DV Regensburg übernimmt für minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine Aufsichtspflicht.
- Kinder und Jugendliche brauchen daher die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und die Zustimmung eines erwachsenen Mitreisenden, dass diese/r die Aufsichtspflicht übernimmt.
- Formular Einverständniserklärung Aufsichtspflicht