Das Kolpingwerk Deutschland kritisiert die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Paragraphen 219a StGB. Das Kolpingwerk blickt mit großer Skepsis und Sorge auf die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch (StGB).

Der Paragraph sieht in seiner aktuellen Fassung ein sogenanntes „Werbeverbot“ für Abtreibungen vor. Danach wird bestraft, wer aus eigenem Verdienstinteresse Schwangerschafts-abbrüche oder dafür geeignete Mittel und Verfahren anbieten, ankündigt oder anpreist.

Dagegen erlaubt Absatz 4 des Paragraphen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern oder Einrichtungen darauf aufmerksam zu machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sowie auf qualifizierte Informationen für ungewollt Schwangere zu verweisen, die von Bundes- oder Landesbehörden, Beratungsstellen oder Ärztekammern bereitgestellt werden.

Auf diese Weise wird eine professionelle und seriöse Erstinformation in einem besonders sensiblen Bereich menschlichen Lebens ermöglicht, bevor die Schwangeren in das verpflichtende Beratungsgespräch gehen.

Eine Abschaffung des Paragraphen 219a StGB verschiebt nach Ansicht des Bundesvorstandes die Prioritäten zu Ungunsten des ungeborenen Lebens und damit zu Lasten des Lebensschutzes. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen müssen die Fragen einer flächendeckend sichergestellten kompetenten Beratung sowie einer den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechenden Versorgungslage, etwa für ungewollt Schwangere, ins Zentrum rücken.

Hier sieht der Bundesvorstand die Regierungskoalition in der Pflicht, die Beratungsangebote dauerhaft rechtlich abzusichern und für die Beratungsstellen beste Rahmenbedingungen zu schaffen. Zielsetzung muss sein, die Beratungsstellen als den genuinen Ort kompetenter Informationen für schwangere Frauen in Konfliktsituationen zu erhalten und auszuweiten sowie professionelle medizinische Beratung deutlich von Werbung abzugrenzen.

Der besondere grundgesetzliche Schutz vom Anfang bis zum Ende des Lebens ist eine Frage der Menschenwürde, die auch jedem ungeborenen Leben zusteht. Auf dieser Linie verweist der Bundesvorstand auf andere Erklärungen des Verbandes, darunter das von der Bundesversammlung 2016 beschlossene „Memorandum zum Lebensschutz“ und erinnert daran, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht als normale medizinische Dienst- und Regelleistung betrachtet werden darf.

Diese Feststellung ist in der Diskussion nach den ersten Ankündigungen des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP) deutlich zu kurz gekommen. Nach dem vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzesentwurf soll das bisherige Verbot der Werbung aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“ fallen.

Nach Ansicht des Bundesvorstandes muss es weiterhin eine angemessene Grundlage für professionelle und seriöse Beratung in einem besonders sensiblen Bereich menschlichen Lebens geben. Die Beratung zu existenziellen Lebensfragen ist immer höher zu gewichten als andere Beratungsleistungen und verdient daher einen besonders ausgestalteten Rahmen.

Das Kolpingwerk fordert eine Debatte, die möglichst frei von ideologischen Ansprüchen geführt wird und die auf der Basis des Grundgesetzes zu einer differenzierten Vereinbarkeit des Anspruchs auf Selbstbestimmung der Frauen und des Schutzes des ungeborenen Lebens führt.

Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland